Der faule Hausverwalter
Die meisten Wohnungseigentümer verwechselt den Hausverwalter mit dem Hausmeister oder dem Blockwart der um die Wohnungen kreist und Zigarettenkippen ausliest. Der im Keller mit dem Ordner in der Hand jederzeit bereit ist eine Kopie für selbst verloren Unterlagen zu ziehen.
Eigentlich sollte der Verwalter einmal jedes dieser Schreiben in der Hausversammlung abarbeiten. Dann würden sich alle beschweren warum sie 5-10 Stunden so einen Mist abarbeiten sollen. Aber genau das ist ihre Aufgabe. Denn der Verwalter kann ohne Beschluss kaum etwas unternehmen. Oder soll er einen Anwalt beauftragen um den Lärm abzustellen den nur ein Miteigentümer gehört haben will Er müsste sich das vorher von der Versammlung genehmigen lassen.
Wohl deswegen und im den Wind aus den Segeln zu nehmen machen Verwalter nichts. Ist es dem Eigentümer so wichtig darf er selber klagen und das Thema auch gerne auf die Tagesordnung setzen lassen. Dann kann er die Beschwerden oft direkt dem Lärmenden ins Gesicht sagen. Das scheuen die meisten Eigentümer.
Das hält viele aber kaum ab. Sobald es um den Verkauf der eigenen Wohnung geht soll der Hausverwalter schnell mal alle Akten kopieren und senden. Das fängt bei der Teilungserklärung an und hört nicht mit den letzten Jahren Haus Protokollen auf. Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt, verlangt dieser alles, aber bezahlt das oft auch kommentarlos. Eine Verpflichtung die Hausakte zu kopieren hat der Verwalter nicht, er muss höchstens Einsicht gewähren. Daher verwundert es nicht wenn die Makler netten Kunden eine Kopie machen, anderen eine Rechnung.
Auch die Einsicht in die Akten verstehen die Kunden derart das man Kaffee und Kuchen bereitstellt und jeden Beleg erst einmal erklärt. Das die Kunden weder Buchführung noch Kalkulation auch nur in Ansätzen versehenen macht die Sache nicht leichter. Um so netter das Kunden nicht die laufende Abrechnung monieren sondern gerne mal die vor vielen Jahren als der alte Verwalter ein paar Cent vergessen hat. So was wird wieder und wieder ausgeschwärmt.
Eigentlich ist das ganz einfach. Der Verwalter ist Geschäftspartner der Hausgemeinschaft und oft nur ihr Verpflichtet. Er macht die Verwaltung des Hauses, nicht mehr.
Aber oft schaffen die Verwalter diese Aufgabe nur mangelhaft.
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